totalitärer Staat

totalitärer Staat
totalitärer Staat
 
[mit französierender Endung zu total gebildet], totaler Staat, Staat, der im Sinne des Totalitarismus alle gesellschaftlichen und persönliche Lebensbereiche als potenziell staatlich für sich in Anspruch nimmt und zu bestimmen sucht, daher eine Autonomie der Einzelbereiche (z. B. Wirtschaft, Kultur, Erziehung, Religion) und einen staatsfreien Raum des Einzelnen nicht anerkennt. Kennzeichnend sind das Fehlen des freiheitlichen demokratischen Verfassungssystems, besonders der Gewaltenteilung, der freien Parteibildung, der freien Wahlen, der Grundrechte und der richterlichen Unabhängigkeit sowie die Zusammenfassung der gesamten Staatsgewalt in der Hand einer Machtgruppe (Partei, Bewegung). Durch die rigorose Durchsetzung einer Ideologie, die Beseitigung jeder Form des Pluralismus und das Bestreben, die Bevölkerung für die jeweils propagierten Ziele zu mobilisieren, unterscheidet sich der totalitäre Staat vom autoritären Staat.

Universal-Lexikon. 2012.

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